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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 1 A 805/98 .PVL   

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https://dejure.org/1998,12178
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - 1 A 805/98 .PVL (https://dejure.org/1998,12178)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.1998 - 1 A 805/98 .PVL (https://dejure.org/1998,12178)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 1998 - 1 A 805/98 .PVL (https://dejure.org/1998,12178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Rechtsmißbrauch; Bezug zum Ablehnungsgrund; Möglichkeit zur unbefristeten Weiterbeschäftigung; Leerstellenzuweisung; Verspätete Vornahme; Weiterbeschäftigungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL = PersR 1999, 134).
  • VG Weimar, 21.09.1999 - 4 K 1294/96

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Unzulässiger

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ablehnungsgesuch ausnahmsweise - wie hier auch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters - als unzulässig verworfen werden oder ggf. überhaupt unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwGE 50, a. a. O., sowie BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 6, Nr. 10 und a. a. O., Nr. 50, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1998, 2 B 68/97 und OVG Münster, ZTR 1999, 143, 144; vgl. ferner Kopp/Schenke, a. a. O., § 54 Rdz. 16).

    Davon ist auszugehen, wenn ein zur Annahme der Besorgnis der Befangenheit geeigneter Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, vielmehr das Vorbringen des ablehnenden Beteiligten von vornherein nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. insbesondere BVerwGE 50, a. a. O., 37, BVerwG, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und a. a. O., Nr. 50; vgl. auch BVerwG, NJW 1997, 3327 und OVG Münster, ZTR 1999, 143, 144).

    Angesichts der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs war es auch nicht erforderlich, dem Beklagten Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. OVG Münster, ZTR 1999, 143, 144).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese,

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht.; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - PersR 1999, 134).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 1872/06
    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, PersR 2000, 421, und vom 9. September 1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295; dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.1999 - 8 L 313/98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Ausbildungsvertretung

    Der Eignungsunterschied zwischen dem Jugendvertreter und dem mit ihm konkurrierenden Bewerber führt nicht erst dann zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, wenn in der Person des Jugendvertreters bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes ein "offenkundiger schwer wiegender Qualifikationsmangel" gegeben ist (so allerdings VGH München, Beschluss vom 19.03.1997 - 18 P 96.3275 -, PersR 1998, 31), vielmehr ist ein "deutlicher Qualifikationsvorsprung" insoweit ausreichend (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26.08.1998 - 1 A 805/98.PVL -, PersR 1999, 134).
  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 1868/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

    PVL - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 1 A 1872/096.PVB -.
  • BVerwG, 20.07.1999 - 6 PB 5.99

    Divergenzrüge hinsichtlich eines Verfahrens über einen

    Entgegen den Darlegungen in der Beschwerdebegründung enthält die Entscheidung des Beschwerdegerichts keinen Rechtssatz, der einem Rechtssatz in dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - widerspricht.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2015 - 18 LP 2/15

    Auflösungsantrag; Bestenauslese; Jugend- und Auszubildendenvertreter;

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 =96 1 A 805/98.PVL = PersR 1999, 134).
  • BVerwG, 20.07.1999 - 6 PB 6.99

    Divergenzrüge hinsichtlich eines Verfahrens über einen

    Entgegen den Darlegungen in der Beschwerdebegründung enthält die Entscheidung des Beschwerdegerichts keinen Rechtssatz, der einem Rechtssatz in dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - widerspricht.
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